Beglaubigte Übersetzungen mit oder ohne Apostille

Wann Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen

Eine beglaubigte Übersetzung benötigen Sie dann, wenn Sie Ihr Dokument einem Gericht, einem Amt, einer Hochschule oder einer anderen offiziellen Stelle vorlegen. Unterschrift und Stempel bestätigen die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit des übersetzten Textes. Dies kann bei folgenden Dokumenten relevant sein:

Falls Sie nicht sicher sind, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, fragen Sie bei der Institution nach, für die Sie den Text in einer anderen Sprache brauchen.

Wann eine Apostille erforderlich ist

Eine Apostille ist dann notwendig, wenn eine Bestätigung für den Ursprung eines offiziellen Dokuments im Ausland erforderlich ist. Dies kann folgende Dokumente betreffen:

  • Handelsregisterauszug
  • Strafregisterauszug
  • notarielle Urkunde
  • Gerichtsurteil
  • Verwaltungsverfügung

Weltweit gehören zahlreiche Länder dem Haager Übereinkommen an, das auch oft als Apostille-Übereinkommen bezeichnet wird. Dieses vereinfacht die Anerkennung der Herkunft offizieller Urkunden für Mitgliedsstaaten: Ein Termin beim Konsulat oder bei der Botschaft erübrigt sich.

Translingua ist Ihr Partner für beglaubigte Übersetzungen und Apostillen

Translingua bürgt für die Richtigkeit der Übersetzung und lässt auf der Bestätigung ihre Unterschrift als im Handelsregister eingetragene Übersetzungsfirma vom Notar beglaubigen. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von praktisch allen Schweizer Behörden anerkannt. Falls Sie eine Apostille benötigen, übernehmen wir nebst der notariellen Beglaubigung auch den Gang zur Staatskanzlei (optional). Dort wird die Rechtsgültigkeit der notariellen Unterschrift bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass wir beglaubigte Übersetzungen ausschliesslich Firmenkunden anbieten. Finden Sie weitere Informationen zu beglaubigten Übersetzungen beim EDA oder fragen Sie uns direkt an.