Sie haben Dokumente, die Sie übersetzt bei einer Behörde in einem anderen Kanton oder Land einreichen müssen?
Je nach Staat, Behörde und Verwendungszweck des übersetzten Dokuments bestehen unterschiedliche Formvorschriften für Übersetzung und Beglaubigung. Wir identifizieren die für Ihr Projekt relevanten Anforderungen, beraten Sie und setzen das Nötige um.
Formvarianten
Das Translingua-Legal-Team in Bern kennt sich mit den je nach Rechtsordnung unterschiedlichen formellen Anforderungen an Übersetzungen für den amtlichen Gebrauch bestens aus. Wir unterscheiden folgende fünf Formvarianten:

Wir beraten Sie hinsichtlich der vorgeschriebenen Form, übersetzen, beglaubigen, holen Beglaubigungen ein und liefern Ihnen die benötigten Dokumente zusammen mit
- unseren Partnernotaren,
- den zuständigen Staatskanzleien und Amtsstellen,
- weiteren Behörden (Kanzleien, Konsulaten, Botschaften) und
- unseren Logistikpartnern und Kurierdiensten.
Dokumentenbeispiele
Benötigen Sie Übersetzungen von Dokumenten zur Vornahme bestimmter Amtshandlungen oder für offizielle Eingaben bei Behörden und Registern wie zum Beispiel:
- Personen-, ehe- und familienrechtliche Dokumente
- Geburts-, Anerkennungs-, Heirats-, Sterbeurkunden
- Ehevertrag
- Scheidungsvereinbarung
- Zeugnisse/Diplome/Zertifikate
- Pässe/Visa
- Registerauszüge
- Strafregisterauszüge
- Handelsregisterauszüge
- Betreibungsregisterauszüge
- Hinterlassenschaft
- Testament
- Erbvertrag
- Erbteilungsvertrag
- Testamentseröffnung
- Nachlassverfahren
- Weitere
- Verfahrens-, Prozess-, Gerichtsdokumente
- Rekurs-, Beschwerde-, Berufungsschriften
- Statuten
- Verträge
- etc.
Praxisbeispiele von beglaubigten Übersetzungen
Firmengründung
Für die Niederlassungsgründung einer niederländischen Firma in der Schweiz müssen der Handelsregisterauszug und die Statuten ins Deutsche übersetzt und die Übersetzung beglaubigt werden. Meist fordert das zuständige Handelsregisteramt die Einreichung des Originals resp. einer nach den einschlägigen Formvorschriften beglaubigten Kopie inkl. der beglaubigten Übersetzung.
Joint Venture
Eine Schweizer Firma möchte mittels Joint Venture in China tätig werden und benötigt dazu die beglaubigte Übersetzung ihrer Statuten und des Handelsregisterauszugs. Da China das Haager Übereinkommen nicht ratifiziert hat, ist folgende Beglaubigungskaskade notwendig: Notar – Staatskanzlei (Kanton) – Bundeskanzlei – chinesische Botschaft. Wir übersetzen die entsprechenden Dokumente und holen zeitnah die notwendigen Beglaubigungen ein.
Affidavit
Ein Gericht auf den Cayman Islands (GB) verlangt ein «Affidavit» (eidesstattliche Erklärung) zur Korrektheit und fachgerechten Durchführung der Übersetzung einer Zeugenaussage. Wir kennen die von den Zielrechtsordnungen geforderte Formulierung und können diese rechtssicher ausstellen.









