Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragserteilung
Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen dem Kunden und Translingua AG gilt der Übersetzungsauftrag mit Eintreffen des Textes bei Translingua AG als erteilt.
Erteilt der Kunde einen Übersetzungsauftrag im Namen eines Drittten (z.B. eine Werbeagentur, die für ihren Kunden Fremddienstleistungen einkauft), so haftet der Kunde für den entsprechenden Rechnungsbetrag, ausser er kann eine schriftliche Vollmacht beibringen, die ihn ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Dritten zu handeln.
Wird ein bereits erteilter Auftrag annulliert, so schuldet der Kunde alle Kosten, die bis zum Widerruf für die bereits ausgeführten Arbeiten entstanden sind.
Verrechnungsbasis
Als Verrechnungsgrundlage dienen die mit einer Zählsoftware elektronisch ermittelten übersetzten Zeichen inkl. Leerzeichen. Ausgenommen sind Terminologie-Arbeiten und Textüberprüfungen, die nach Zeitaufwand verrechnet werden.
Offerten
Verbindliche Offerten werden ausschliesslich schriftlich aufgrund einer uns zugestellten Textvorlage erstellt und sind 1 Jahr lang gültige Richtpreise mit einer möglichen maximalen Abweichung bis zu 10%.
Zahlungskonditionen
Rein netto innert 30 Tagen.
Lieferung
Die Übersetzung gilt als geliefert, sobald sie sich auf dem für das rechtzeitige Eintreffen gewählten Übermittlungsweg befindet. Translingua AG übernimmt keine Haftung für Störungen auf dem Übermittlungsweg oder für höhere Gewalt.
Qualität
Translingua AG verpflichtet sich, die Übersetzung in einem der Vorlage entsprechenden und die Vorgaben des Kunden berücksichtigenden professionellen Standard abzuliefern.
Gewährleistung
Eine allfällige Beanstandung muss vom Kunden schriftlich mit Detailangaben (subjektive Stilpräferenzen können nicht als Beanstandung gewertet werden) spätestens 30 Tage nach Erhalt der Übersetzung erfolgen. In begründeten Fällen hat der Kunde Anspruch auf eine entsprechende Nachbesserung innerhalb nützlicher Frist. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alle Aufträge unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.